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Altersvorsorgedepot beschlossen: Was sich für Riester-Sparer jetzt ändert

Update vom 27. März 2026: Aus dem ursprünglichen Kabinettsbeschluss ist inzwischen ein Bundestagsbeschluss geworden. Für Sparer ist jetzt vor allem wichtig, was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert, wie die neue F...

Veröffentlicht: 27. März 2026

Update vom 27. März 2026: Der politische Stand ist weiter als beim ursprünglichen Artikel

Die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ist inzwischen einen wichtigen Schritt weiter. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 hat der Deutsche Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Nach aktuellem Stand muss der Bundesrat noch zustimmen. Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Für Leser ist das wichtig, weil sich der Nachrichtenwert der Seite damit verändert: Es geht nicht mehr nur um eine politische Ankündigung, sondern um den konkreten Stand nach dem Bundestagsbeschluss. Gleichzeitig gilt weiter: Bis zum endgültigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich einzelne Details noch ändern.

Was sich im Kern ändern soll

Mit der Reform soll die bisherige Riester-Systematik als staatlich geförderte Standardlösung für die private Altersvorsorge abgelöst werden. Im Zentrum steht das neue Altersvorsorgedepot. Es soll kapitalmarktnäher, flexibler und verständlicher aufgebaut sein als viele klassische Riester-Produkte.

  • Neues Produktmodell: Künftig sollen neben Garantieprodukten auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich sein.
  • Standardprodukt: Zusätzlich ist ein einfaches Standarddepot vorgesehen, das gesetzlich vorgegebene Standardeinstellungen nutzt.
  • Kostendeckel: Beim Standardprodukt sollen die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt werden.
  • Einfachere Förderung: Die Zulagen sollen stärker an den tatsächlichen Eigenbeitrag gekoppelt werden und dadurch leichter nachvollziehbar sein.
  • Mehr Zielgruppen: Künftig sollen auch Selbstständige und bestimmte Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein.
  • Flexiblere Auszahlung: Neben einer lebenslangen Leibrente soll auch ein befristeter Auszahlungsplan möglich sein, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.

Warum die Reform Riester ersetzen soll

Die Reform reagiert auf zentrale Schwächen, die Riester seit Jahren begleiten: komplizierte Förderlogik, hohe Kosten bei vielen Produkten und begrenzte Renditechancen durch starre Garantievorgaben. Gerade die bisherige 100-Prozent-Beitragsgarantie galt als einer der Gründe dafür, dass viele Verträge nur eingeschränkt an langfristigen Kapitalmarktchancen teilnehmen konnten.

Das Altersvorsorgedepot setzt deshalb auf ein anderes Prinzip. Wer höhere Renditechancen nutzen möchte, soll künftig auch ein Produkt ohne Garantie wählen können. Gleichzeitig bleibt für sicherheitsorientierte Sparer die Möglichkeit erhalten, Garantieprodukte abzuschließen. Laut BMF sollen dabei künftig Garantieniveaus von 100 Prozent oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zulässig sein.

Wer das Grundmodell zuerst verstehen möchte, findet auf Rentendepot.net auch die ausführliche Übersicht zum Altersvorsorgedepot 2027.

So soll die neue Förderung funktionieren

Besonders relevant für die Suchintention ist die Frage, wie die neue staatliche Förderung konkret aussehen soll. Im Unterschied zur alten Riester-Logik mit Mindesteigenbeiträgen soll die Zulage künftig deutlich einfacher funktionieren.

Grundzulage: stärkerer Zuschuss bei kleinen und mittleren Beiträgen

Nach den offiziellen FAQ des Bundesfinanzministeriums soll die Grundzulage künftig beitragsproportional berechnet werden:

  • für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Zuschuss je Euro,
  • für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Cent Zuschuss je Euro.

Damit ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr. Der große Unterschied zu Riester: Die Förderung ist leichter verständlich, weil sie direkt an den tatsächlichen Sparbeitrag anknüpft.

Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind

Auch für Familien ändert sich die Logik. Für jedes Kind soll ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage erhalten. Diese beträgt nach aktuellem Stand 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage wird also bereits bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr erreicht, also rechnerisch bei 25 Euro im Monat.

Das macht die Reform gerade für Haushalte mit Kindern deutlich relevanter als viele ältere Riester-Konstellationen, in denen die tatsächliche Förderwirkung oft schwerer nachvollziehbar war.

Berufseinsteigerbonus und niedrige Einstiegshürde

Laut BMF soll es außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro geben, wenn die förderberechtigte Person zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für die Förderung soll zudem bereits ein monatlicher Beitrag von 10 Euro ausreichen.

Wer die Auswirkungen der Zulagen mit eigenen Zahlen prüfen will, kann dazu den Rechner zur staatlichen Förderung nutzen.

Was steuerlich gleich bleibt – und was sich praktisch ändert

Die steuerliche Grundsystematik bleibt im Kern erhalten. Beiträge und Zulagen sollen weiterhin als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob über die Zulagen hinaus noch ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht.

In der Auszahlungsphase bleibt es bei der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Nicht die laufende Ansparphase steht steuerlich im Vordergrund, sondern die spätere Auszahlung im Alter. Für viele Leser ist dabei vor allem wichtig, dass die Reform nicht nur die Produktwelt, sondern auch die Förderlogik vereinfacht – ohne das Grundprinzip der nachgelagerten Besteuerung aufzugeben.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert

Für viele Sparer ist das der entscheidende Punkt: Bestehende Riester-Verträge bleiben nicht automatisch außen vor, aber sie werden auch nicht automatisch abgeschafft. Nach den offiziellen FAQ gilt für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder werden, Bestandsschutz.

  • Du kannst einen bestehenden Riester-Vertrag grundsätzlich weiterführen.
  • Du kannst laut BMF auch in die neue Förderung wechseln, ohne den bisherigen Vertrag zwingend vollständig aufgeben zu müssen.
  • Außerdem soll ein Wechsel von einem alten Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag möglich sein, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss.

Wichtig ist aber: Ein solcher Wechsel ist nicht automatisch kostenlos. Laut BMF können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Genau deshalb sollte ein bestehender Vertrag nicht vorschnell nur wegen der Überschrift „Riester-Aus“ bewertet werden, sondern nach Garantien, Kosten, Restlaufzeit und Förderwirkung.

Wenn du den Systemunterschied sauber nebeneinander sehen willst, ist dafür der Vergleich Altersvorsorgedepot vs. ETF-Depot ein sinnvoller nächster Schritt.

Mehr Flexibilität bei Anbieterwechsel und Auszahlung

Die Reform betrifft nicht nur die Ansparphase, sondern auch den späteren Umgang mit dem Vertrag. Laut BMF sollen Anbieterwechsel innerhalb des neuen Systems einfacher und günstiger werden. Abschlusskosten sollen künftig stärker über die gesamte Laufzeit verteilt werden, damit ein späterer Wechsel nicht doppelt belastet.

Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel nach aktuellem Stand kostenfrei ermöglichen. Der aufnehmende Anbieter darf dafür maximal 150 Euro als Verwaltungspauschale berechnen.

Auch in der Auszahlungsphase wird das System flexibler. Künftig sollen zwei Grundwege möglich sein:

  • lebenslange Leibrente oder
  • befristeter Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft.

Gerade dieser Punkt ist für viele Leser neu, weil Riester bislang deutlich stärker auf die klassische Verrentung ausgerichtet war. Mehr zur Entnahme-Logik findest du im Auszahlplan-Rechner.

Was der Bundestagsbeschluss jetzt konkret für Sparer bedeutet

Der aktuelle Stand lässt sich nüchtern so einordnen:

  • Wer bereits Riester hat, muss nicht in Panik verfallen. Bestandsschutz bleibt erhalten.
  • Wer neu abschließen will, sollte den Zeitplan im Blick behalten. Neue Produkte sollen ab 1. Januar 2027 angeboten werden.
  • Wer auf Renditechancen setzt, bekommt mehr Auswahl. Neben Garantieprodukten soll es künftig auch Depots ohne Garantie geben.
  • Wer wenig verdient oder Kinder hat, sollte besonders auf die neue Förderlogik schauen. Hier kann die Reform spürbar relevanter sein als das alte System.
  • Wer selbstständig ist, gehört erstmals zu den wichtigen Zielgruppen der Reform.

Für die Praxis heißt das: Nicht nur die Überschrift „Riester wird ersetzt“ ist entscheidend, sondern die Frage, wie Förderung, Kosten, Garantien und spätere Auszahlung im Einzelfall zusammenwirken.

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Quellen