Altersvorsorgedepot 2027 im Überblick
Das Altersvorsorgedepot ist das neue, staatlich geförderte Modell der privaten Altersvorsorge. Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt. Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter das Altersvorsorgedepot offiziell anbieten.
Was das Modell von einem klassischen ETF-Depot unterscheidet
Der wesentliche Unterschied liegt in der staatlichen Förderung und der steuerlichen Behandlung. Beim klassischen ETF-Depot gibt es keine staatliche Zulage, dafür maximale Flexibilität. Das Altersvorsorgedepot kombiniert staatliche Zulagen mit einer Vorsorgelogik: Beiträge werden gefördert, Erträge wachsen in der Ansparphase ohne laufende Kapitalertragsteuer, und Auszahlungen werden nachgelagert besteuert.
Staatliche Förderung: die gesetzlich festgelegten Zahlen
Die Förderstruktur ist gesetzlich geregelt und läuft nach einem gestaffelten System:
- 50 Cent je gespartem Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr — bis zu 180 Euro Grundzulage
- 25 Cent je gespartem Euro auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro — bis zu 360 Euro zusätzlich
- Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro für Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
Beim maximalen Eigenbeitrag von 1.800 Euro steigt der jährlich investierte Betrag durch die Grundzulage auf 2.340 Euro. Höhere Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr sind möglich, werden aber nicht zusätzlich staatlich bezuschusst.
Wer ist förderberechtigt?
Der Kreis der Förderberechtigten wurde gegenüber Riester deutlich erweitert. Neben Arbeitnehmern in der gesetzlichen Rentenversicherung sind jetzt auch Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) förderberechtigt. Ehegatten können über eine eigene Zulagenförderung (max. 175 Euro) ebenfalls profitieren.
Steuerliche Logik: Anspar- und Auszahlungsphase
In der Ansparphase fallen keine Kapitalertragsteuer und keine Vorabpauschale an — Erträge arbeiten vollständig im Depot weiter. In der Auszahlungsphase werden Entnahmen voll nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Da dieser im Ruhestand typischerweise niedriger liegt als in der Erwerbsphase, fällt die Steuerwirkung häufig günstiger aus.
Das Standardprodukt: Kosten gesetzlich gedeckelt
Es gibt ein gesetzlich definiertes Standardprodukt mit einem Kostenlimit von 1,0 % der verwalteten Vermögenswerte pro Jahr. Das schützt vor überhöhten Gebühren — Kosten bleiben aber auch beim Standardprodukt ein entscheidender Faktor für das Endkapital.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 das zentrale Instrument der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge — mit erweitertem Förderberechtigtenkreis, klar gestaffelter Zulage und einem gesetzlich gedeckelten Standardprodukt. Für eine fundierte Entscheidung: Förderhöhe mit dem eigenen Profil berechnen und Anbieter auf Basis der Gesamtkosten vergleichen.