Förderung und Steuern beim Altersvorsorgedepot 2027
Die Eckdaten stehen seit dem Bundesratsbeschluss vom 8. Mai 2026 fest. Damit lässt sich die Nettowirkung des Altersvorsorgedepots erstmals verlässlich kalkulieren — auf Basis gesetzlich geregelter Förderbeträge, einer klaren Steuerlogik und einem Kostenlimit für das Standardprodukt.
Die Förderstruktur im Detail
Das Gesetz sieht eine zweigestufte Förderlogik vor:
- 50 Cent je gespartem Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag = 180 Euro Grundzulage
- 25 Cent je gespartem Euro auf weitere Beiträge zwischen 361 und 1.800 Euro = bis zu 360 Euro zusätzlich
- Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr
Der Mindesteigenbeitrag für eine Förderung liegt bei 120 Euro im Jahr. Der maximale geförderte Eigenbeitrag ist auf 1.800 Euro begrenzt. Einzahlungen darüber hinaus (bis zu 6.840 Euro pro Jahr) sind zulässig, erhöhen aber die staatliche Zulage nicht.
Kinderzulage: der Familienvorteil
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr. Die Förderung läuft nach dem 1:1-Prinzip: Pro gespartem Euro gibt es einen Euro Kinderzulage — allerdings maximal 300 Euro pro Kind. Schon ein monatlicher Eigenbeitrag von 25 Euro pro Kind reicht, um die volle Kinderzulage auszuschöpfen.
Beispiel: Bei zwei Kindern ergibt sich eine jährliche Gesamtförderung von Grundzulage (540 Euro) plus zweimal Kinderzulage (600 Euro) = 1.140 Euro staatliche Zulage — bei 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Berufseinsteigerbonus: Einstieg vor 25 lohnt sich
Wer das Altersvorsorgedepot vor dem 25. Geburtstag eröffnet, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Dieser kommt zusätzlich zur laufenden Förderung und macht einen frühen Start nochmals attraktiver.
Steuern in der Ansparphase: keine laufende Belastung
In der Ansparphase fallen keine Kapitalertragsteuer und keine Vorabpauschale an. Erträge aus Kursgewinnen, Dividenden oder Ausschüttungen werden nicht laufend versteuert und können vollständig reinvestiert werden. Das verstärkt den Zinseszinseffekt über lange Laufzeiten erheblich.
Ob ein Sonderausgabenabzug auf Eigenbeiträge möglich ist, hängt von der individuellen Steuersituation ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Besteuerung in der Auszahlungsphase
Das Modell folgt dem Prinzip der vollen nachgelagerten Besteuerung: Auszahlungen werden im Rentenalter in vollem Umfang mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. In vielen Fällen liegt dieser deutlich unter dem Steuersatz der Erwerbsphase — was die Gesamtsteuerwirkung verbessert.
Das Standardprodukt: Kosten gesetzlich gedeckelt
Es gibt ein gesetzlich definiertes Standardprodukt mit einem jährlichen Kostenlimit von 1,0 % der verwalteten Vermögenswerte. Das schafft Vergleichbarkeit zwischen Anbietern und schützt vor überhöhten Gebühren — aber: Auch innerhalb dieses Rahmens können Kostenunterschiede das Endkapital über lange Laufzeiten spürbar beeinflussen.
Fazit
Das Altersvorsorgedepot 2027 bietet eine klar strukturierte, gesetzlich geregelte Förderung. Die Kombination aus gestaffelter Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und steuerfreiem Wachstum in der Ansparphase macht das Modell für viele Sparer attraktiv — vorausgesetzt, die Gesamtkosten bleiben kontrolliert.
FAQ: Förderung & Steuern
Wie hoch ist die maximale Grundzulage?
540 Euro pro Jahr — 50 Cent je gespartem Euro auf die ersten 360 Euro und 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis 1.800 Euro Eigenbeitrag.
Wie viel Förderung bekommt eine Familie mit zwei Kindern?
Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag: 540 Euro Grundzulage + 300 Euro Kinderzulage Kind 1 + 300 Euro Kinderzulage Kind 2 = 1.140 Euro gesamt. Die Kinderzulage erfordert nur 25 Euro Eigenbeitrag pro Kind und Monat.
Gibt es eine Vorabpauschale beim Altersvorsorgedepot?
Nein. In der Ansparphase fällt keine Vorabpauschale an. Erträge werden erst bei der Auszahlung im Alter besteuert.
Wie wird im Alter besteuert?
Auszahlungen werden in vollem Umfang mit dem dann geltenden persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (vollständig nachgelagerte Besteuerung).
Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt.