Förderung & Steuern beim Altersvorsorgedepot 2027: Zulagen, Kinderzulage, Steuerlogik + Rechenbeispiele
Stand: 28.02.2026 – Die Förderlogik (Grundzulage + Kinderzulage + nachgelagerte Besteuerung) ist von der Bundesregierung/BMF bereits so kommuniziert. Bis zum finalen Gesetz können sich Details noch ändern.
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- Zulagen 2027: Grundzulage (30 Cent/€ bis 1.200€, dann 20 Cent/€ bis 1.800€)
- Kinderzulage (25% bis max. 300€/Kind)
- Sonderausgabenabzug & steuerliche Behandlung (Ansparphase vs. Auszahlung)
- Für wen lohnt sich Förderung besonders?
- Beispiele & Rechenfälle
1) Zulagen 2027: Grundzulage – einfach erklärt
Die geplante Förderung ist beitragsproportional . Das heißt: Du bekommst Zulage pro eingezahltem Euro – transparent und ohne komplizierte Mindesteigenbeitrags-Rechnungen.
Grundzulage (geplante Logik)
- 30 Cent pro 1€ Eigenbeitrag bis 1.200€ pro Jahr
- für weitere Eigenbeiträge von 1.201€ bis 1.800€ gibt es 20 Cent pro 1€
- Maximal gefördert werden 1.800€ Eigenbeitrag pro Jahr
- Maximale Grundzulage : 30% von 1.200€ (= 360€) + 20% von 600€ (= 120€) = 480€ pro Jahr
Merksatz: Bis 1.200€ sparst du besonders effizient, weil du auf jeden Euro 30% Zulage bekommst.
Hinweis (Ausblick): In den offiziellen Informationen wird außerdem kommuniziert, dass der 30-Cent-Satz ab 2029 auf 35 Cent steigen soll (für die ersten 1.200€). Für 2027/2028 gilt nach der Planung der 30-Cent -Satz.
2) Kinderzulage: 25% zusätzlich – bis max. 300€ je Kind
Für Familien ist das Modell besonders spannend: Zusätzlich zur Grundzulage ist eine Kinderzulage geplant.
- 25 Cent pro 1€ Eigenbeitrag (also 25% )
- gilt praktisch bis zu einem Eigenbeitrag von 1.200€
- Maximal 300€ pro Kind/Jahr (weil 25% von 1.200€ = 300€)
Wichtig: Die Kinderzulage steigt nicht weiter, wenn du über 1.200€ hinaus einzahlst – sie ist pro Kind bei 300€ gedeckelt .
3) Sonderausgabenabzug & Steuern: Ansparphase vs. Auszahlung
Die geplante Systematik bleibt im Kern wie bisher: steuerlich begünstigt ansparen und später nachgelagert versteuern .
Ansparphase (während du einzahlst)
- Deine Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
- Erträge/Wertsteigerungen im Altersvorsorgevertrag werden in der Ansparphase nicht laufend besteuert (vereinfacht gesagt: keine „Abgeltungsteuer-Logik“ wie beim normalen Depot).
Günstigerprüfung: Zulage oder Steuerbonus – das Finanzamt prüft
Du bekommst die Zulage direkt in den Vertrag. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob dir darüber hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil zusteht (klassische „Günstigerprüfung“).
- Du zahlst ein (z. B. monatlich per Sparplan).
- Die Zulagen (Grund- und ggf. Kinderzulage) fließen in deinen Vertrag.
- In der Steuererklärung gibst du die Beiträge an (Sonderausgaben).
- Das Finanzamt prüft automatisch, ob du mehr Vorteil durch den Sonderausgabenabzug hast als durch die Zulagen – falls ja, bekommst du die Differenz als Steuerentlastung.
Auszahlungsphase (wenn du Geld rausbekommst)
- Auszahlungen werden mit deinem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (nachgelagerte Besteuerung).
- Viele haben im Ruhestand einen niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben – genau darauf zielt die Logik ab.
Praxis-Reminder: Steuerliche Details hängen immer von deiner Situation ab (Steuersatz, Familienstand, Kinder, weitere Einkommen). Das hier ist eine verständliche Einordnung – keine Steuerberatung.
4) Für wen lohnt sich die Förderung besonders?
Kleine & mittlere Einkommen
Die Grundzulage ist so konstruiert, dass sie bei kleineren/mittleren Beiträgen besonders stark wirkt. Außerdem ist das Modell attraktiv, weil Zulagen auch dann fließen, wenn du wenig oder keine Einkommensteuer zahlst.
Familien mit Kindern
Mit Kinderzulage steigt die Förderung pro Euro Einzahlung deutlich. Wenn du z. B. 1.200€ pro Jahr einzahlst, bekommst du pro Kind nochmal bis zu 300€ oben drauf – das ist eine sehr starke Förderquote.
Berufseinsteiger (Bonus möglich)
Zusätzlich ist in den offiziellen Informationen ein einmaliger Berufseinsteigerbonus vorgesehen (für Abschluss vor dem 25. Geburtstag). Wenn du jung startest, wirkt auch der Zinseszinseffekt länger.
5) Beispiele & Rechenfälle
Hier kommen konkrete Zahlen. Du kannst diese Beispiele auch später in einen Rechner/Calculator überführen.
Formeln (vereinfacht)
- Grundzulage = 0,30 × min(Eigenbeitrag, 1.200€) + 0,20 × min(max(Eigenbeitrag − 1.200€, 0€), 600€)
- Kinderzulage je Kind = min(0,25 × min(Eigenbeitrag, 1.200€), 300€)
- Gesamtzulage = Grundzulage + (Kinderzulage × Anzahl Kinder)
Interpretation: Du siehst sofort, warum 1.200€ pro Jahr („100€ im Monat“) so oft als Sweet Spot genannt wird: Hier ist die Förderquote besonders hoch – vor allem mit Kindern.
Rechenfall: „Wie viel muss ich einzahlen, um die maximale Zulage zu bekommen?“
- Max. Grundzulage bekommst du bei 1.800€ Eigenbeitrag/Jahr.
- Max. Kinderzulage je Kind bekommst du bereits bei 1.200€ Eigenbeitrag/Jahr.
- Maximale Zulage (Beispiel) : 1.800€ Beitrag + 480€ Grundzulage + (300€ × Anzahl Kinder) Kinderzulage.