Neue Grundsicherungs-Regel: ETF-Anleger müssen Vermögen verkaufen
Hintergrund: Was ändert sich ab Juli 2026?
Ab Juli 2026 tritt eine neue Regelung für die Grundsicherung in Kraft, die vor allem ETF-Anleger betrifft. Wer künftig staatliche Unterstützung beantragen möchte, muss zuvor Teile seines angesparten ETF-Vermögens verkaufen. Grund dafür ist die Einstufung von ETF-Sparplänen als reguläres Vermögen, das vor dem Bezug von Grundsicherung verwertet werden muss. Die bisherige Karenzzeit, die größere Vermögen ein Jahr lang schützte, entfällt.
Freibeträge und Ausnahmen im Überblick
Die Höhe des geschützten Vermögens richtet sich künftig nach dem Alter der Antragstellenden. Die Freibeträge sind deutlich niedriger als bisher und gestaffelt:
- Unter 20 Jahre: 5.000 Euro
- 21 bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- 41 bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- Ab 51 Jahre: 15.000 Euro
Vermögen oberhalb dieser Grenzen muss vor dem Bezug von Grundsicherung aufgelöst werden. Ausnahmen gelten für bestimmte Vermögenswerte, darunter:
- Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Renten
- Angemessener Hausrat und ein angemessenes Auto
- Selbst genutzte Wohnimmobilien bis 130 Quadratmeter
Insbesondere Riester- und Rürup-Renten bleiben also weiterhin vor dem Zugriff geschützt.
Konsequenzen für ETF-Sparer
Die neue Regelung trifft vor allem jüngere Sparer hart, da sie die niedrigsten Freibeträge haben und häufig langfristig in ETFs investieren. Wer beispielsweise mit 30 Jahren 50.000 Euro in ETF-Sparplänen angespart hat, müsste 40.000 Euro davon verkaufen, bevor er Grundsicherung erhält. Ein vorzeitiger Verkauf kann zu erheblichen Verlusten führen, insbesondere wenn die Märkte ungünstig stehen.
Sozialverbände und Finanzexperten kritisieren die Reform, da sie private Altersvorsorge über ETFs unattraktiver macht und ein Zwei-Klassen-System bei der Altersvorsorge schafft. Staatlich geförderte Produkte wie Riester und Rürup gelten als weniger flexibel und oft weniger rentabel als ETFs.
Was bedeutet das für Sparer?
Sparer, die auf ETFs zur Altersvorsorge setzen, sollten ihre Strategie überdenken. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- ETF-Vermögen wird künftig nicht mehr geschützt und muss vor Grundsicherungsbezug aufgelöst werden.
- Nur staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Renten bleiben geschützt.
- Die Freibeträge sind nach Alter gestaffelt und fallen deutlich geringer aus als bisher.
- Vorzeitige Verkäufe können Verluste verursachen und die Altersvorsorge schwächen.
Es empfiehlt sich, die eigene Vermögensstruktur regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um im Ernstfall nicht unvorbereitet zu sein.
Rechtliche Unsicherheiten und offene Fragen
Die Umsetzung der neuen Regelung wirft noch Fragen auf. Beispielsweise ist unklar, wie Jobcenter mit ETF-Sparplänen umgehen, die Mindestlaufzeiten haben. Für Selbstständige könnte es Sonderregelungen geben, wenn ETFs als Altersvorsorge deklariert werden. Die Deutsche Rentenversicherung hat hierzu noch keine abschließenden Richtlinien veröffentlicht.
Primärquelle: www.businessinsider.de
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