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Bundesregierung beschließt Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger

Die Bundesregierung hat sich auf einen grundlegenden Neustart in der privaten Altersvorsorge verständigt. Nach jahrelanger Kritik an der Riester-Rente soll ab dem 1. Januar 2027 das sogenannte Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Bereits am 26. März 2026 steht die finale Abstimmung im Bundestag an. Neue Riester-Verträge können dann nicht mehr abgeschlossen werden. Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge attraktiver, transparenter und kostengünstiger zu gestalten.

Veröffentlicht: 24. März 2026

Bundesregierung beschließt Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger

Die Bundesregierung hat sich auf einen grundlegenden Neustart in der privaten Altersvorsorge verständigt. Nach jahrelanger Kritik an der Riester-Rente soll ab dem 1. Januar 2027 das sogenannte Altersvorsorgedepot eingeführt werden. Bereits am 26. März 2026 steht die finale Abstimmung im Bundestag an. Neue Riester-Verträge können dann nicht mehr abgeschlossen werden. Ziel der Reform ist es, die private Altersvorsorge attraktiver, transparenter und kostengünstiger zu gestalten.

Weniger Garantien, mehr Kapitalmarkt: Das neue Prinzip

Mit der Einführung des Altersvorsorgedepots verabschiedet sich der Gesetzgeber von zentralen Prinzipien der bisherigen Riester-Systematik. Die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie entfällt. Sparer können künftig selbst entscheiden, wie viel Sicherheit oder Rendite sie wünschen. Dabei sind Aktienquoten von bis zu 100 Prozent möglich. Damit reagiert die Politik auf einen der größten Kritikpunkte an Riester: die niedrigen Renditen infolge hoher Sicherheitsanforderungen. Im Fokus stehen nun kapitalmarktorientierte Lösungen, insbesondere ETF-basierte Produkte.

Kostendeckel und vereinfachte Förderung

Auch bei den Kosten setzt die Reform neue Maßstäbe. Während Riester-Produkte bislang jährliche Kosten von zwei bis drei Prozent verursachten, wird für Standardprodukte im Altersvorsorgedepot ein Kostendeckel von einem Prozent eingeführt. Die staatliche Förderung wird deutlich vereinfacht: Für jeden eingezahlten Euro gibt es 50 Cent Zuschuss vom Staat – bis zu einer bestimmten Grenze. Darüber hinaus sinkt die Förderung gestaffelt, bleibt aber nachvollziehbar. Besonders Familien profitieren, da die volle Kinderzulage künftig bereits mit geringeren Eigenbeiträgen erreichbar ist. So wird die Förderung auch für Haushalte mit niedrigerem Einkommen zugänglicher.

Öffnung für Selbstständige und neue Anbieterstruktur

Ein weiterer Paradigmenwechsel betrifft die Zielgruppe: Erstmals werden auch Selbstständige in die Förderung einbezogen. Sie waren im bisherigen Riester-System ausgeschlossen, können aber künftig ebenfalls vom Altersvorsorgedepot profitieren. Zusätzlich soll ein staatlich organisierter Anbieter ein Standardprodukt bereitstellen, das einfach, kostengünstig und transparent gestaltet ist. Damit wird die Altersvorsorge für breite Bevölkerungsschichten geöffnet.

Was bedeutet das für Sparer?

Für die rund 15,9 Millionen bestehenden Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Diese können unverändert weitergeführt werden, inklusive der bisherigen Zulagen. Alternativ besteht die Möglichkeit, das angesparte Kapital in das neue Altersvorsorgedepot zu übertragen – ohne Verlust von Förderungen oder steuerlichen Vorteilen. Auch eine parallele Nutzung beider Systeme bleibt möglich. Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, muss allerdings staatliche Zulagen und Steuervorteile vollständig zurückzahlen. Für bestimmte Zielgruppen, etwa Geringverdiener mit mehreren Kindern, kann es sinnvoll sein, noch bis Ende 2026 einen Riester-Vertrag abzuschließen. Danach ist der Einstieg ins alte System endgültig nicht mehr möglich.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen? Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können wie gewohnt weitergeführt werden. Alternativ ist eine Übertragung des angesparten Kapitals ins Altersvorsorgedepot möglich, ohne dass Förderungen verloren gehen.

Wie funktioniert die neue Förderung? Statt komplexer Zulagenlogik gibt es künftig für jeden eingezahlten Euro 50 Cent staatlichen Zuschuss bis zu einer festgelegten Grenze. Darüber hinaus sinkt die Förderung gestaffelt.

Können auch Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen? Ja, erstmals werden auch Selbstständige in die staatliche Förderung einbezogen und können das Altersvorsorgedepot nutzen.

Gibt es weiterhin eine Beitragsgarantie? Nein, die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie entfällt. Sparer können selbst zwischen Sicherheit und Renditechancen wählen.

/strong> Publisher: Versicherungsbote.de Veröffentlichungsdatum: 24.03.2026 Primär-URL:

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