Altersvorsorgedepot: Auszahlung, Regeln und Steuern
Das Altersvorsorgedepot ist als langfristiges Vorsorgedepot konzipiert. Die Auszahlungsphase unterliegt klaren gesetzlichen Regeln — sowohl was den Zeitpunkt als auch was die Form der Entnahme betrifft. Wer diese Regeln kennt, kann frühzeitig planen und die eigene Auszahlungsstrategie optimal gestalten. Einen Überblick zur Steuerlogik gibt es auf der Seite Förderung und Steuern beim Altersvorsorgedepot.
Ab wann kann das AVD ausgezahlt werden?
Die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot ist frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Für Personen, die vor 1974 geboren wurden, können abweichende frühere Regeln gelten — hier empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der Vertragsbedingungen.
Die zwei Auszahlungsformen
1. Leibrente
Bei der Leibrente erhältst du eine monatliche, lebenslange Rentenzahlung. Die Höhe hängt vom angesparten Kapital, deinem Alter zum Rentenbeginn und den Konditionen des Anbieters ab. Die Leibrente bietet maximale Planbarkeit: Das Risiko, das Kapital zu überleben, entfällt. Allerdings profitieren Erben nicht vom verbleibenden Kapital bei frühem Tod.
2. Auszahlungsplan
Beim Auszahlungsplan wird das angesparte Kapital planmäßig über einen definierten Zeitraum ausgezahlt — mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr. Das gibt mehr Flexibilität: Das Kapital bleibt weiterhin investiert und kann Rendite erzielen. Nach dem 85. Lebensjahr muss eine Anschlussversorgung in Form einer Leibrente vorgesehen sein.
Einmalige Teilauszahlung: bis zu 30 %
Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine einmalige Kapitalauszahlung von bis zu 30 % des angesparten Kapitals möglich. Das kann sinnvoll sein für die Tilgung einer Restschuld bei der Immobilie, größere Anschaffungen zu Rentenbeginn oder einen Liquiditätspuffer. Der verbleibende Teil (mindestens 70 %) muss dann als Leibrente oder Auszahlungsplan bezogen werden.
Besteuerung in der Auszahlungsphase
Das AVD folgt dem Prinzip der vollständig nachgelagerten Besteuerung:
- In der Ansparphase: keine Kapitalertragsteuer, keine Vorabpauschale — alle Erträge bleiben im Depot
- In der Auszahlungsphase: Alle Zahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Ruhestand versteuert — sowohl der angesparte Eigenbeitrag als auch Erträge und erhaltene Zulagen
Der entscheidende Vorteil: Im Ruhestand liegt das zu versteuernde Einkommen meist deutlich niedriger als während der Erwerbsphase. Dadurch fällt der effektive Steuersatz auf Auszahlungen häufig günstiger aus.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Eine vorzeitige Kündigung des AVD vor dem 62. Lebensjahr hat erhebliche Konsequenzen:
- Zulagenrückzahlung: Alle erhaltenen staatlichen Zulagen müssen vollständig zurückgezahlt werden
- Steuerliche Nachversteuerung: Das gesamte ausgezahlte Kapital (nicht nur Gewinne) wird mit dem Einkommensteuersatz belegt
- Verlust des steuerfreien Wachstums: Der Vorteil der steuerfreien Ansparphase entfällt rückwirkend
Eine vorzeitige Kündigung ist in den meisten Fällen finanziell nachteilig. Wer das Depot nicht weiter besparen möchte, sollte stattdessen Beiträge pausieren (ruhend stellen). Alle Optionen erklärt der Ratgeber AVD kündigen oder wechseln.
Was passiert im Todesfall?
Stirbt der Sparer vor Beginn der Auszahlungsphase, geht das angesparte Kapital — abzüglich der zurückzuzahlenden Zulagen — an die Erben. In der Auszahlungsphase hängt die Erbfolgeregelung von der gewählten Form ab: Bei der Leibrente endet die Zahlung in der Regel mit dem Tod; beim Auszahlungsplan geht das verbleibende Kapital an die Erben.
FAQ: Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot
Ab wann kann ich das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?
Frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Für vor 1974 Geborene können abweichende Regeln gelten.
Muss ich das gesamte Kapital verrentern?
Nein. Bis zu 30 % des angesparten Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase als einmalige Kapitalauszahlung entnommen werden. Der Rest muss als Leibrente oder Auszahlungsplan (mindestens bis 85) bezogen werden.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Vollständig nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Ruhestand. Da dieser in den meisten Fällen niedriger ist als der Steuersatz während der Erwerbsphase, ist die Gesamtsteuerwirkung oft günstiger als bei sofortiger Besteuerung.
Was passiert, wenn ich das AVD vorzeitig kündige?
Alle erhaltenen staatlichen Zulagen müssen zurückgezahlt werden, und das gesamte Kapital wird nachversteuert. Eine vorzeitige Kündigung ist fast immer nachteilig — ein Ruhendstellen der Beiträge ist in der Regel sinnvoller.
Kann ich zwischen Leibrente und Auszahlungsplan wählen?
Ja. Du hast die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Die Wahl hängt von deinen persönlichen Präferenzen und deinem Wunsch nach Flexibilität ab.