Wer hat Anspruch auf das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot bringt eine wichtige Neuerung: Der Kreis der Förderberechtigten wurde gegenüber dem alten Riester-System erheblich erweitert. Während Riester vor allem auf Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung zugeschnitten war, öffnet das AVD die staatliche Förderung nun auch für Selbstständige, Freiberufler und weitere Gruppen.
Wer ist förderberechtigt?
Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die größte Gruppe bilden sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entrichten. Dazu zählen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie geringfügig Beschäftigte, sofern sie nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Selbstständige und Freiberufler
Das ist die wichtigste Neuerung gegenüber Riester: Selbstständige und Freiberufler sind beim Altersvorsorgedepot vollständig förderberechtigt — ohne Einschränkungen. Riester war für die meisten Selbstständigen nicht zugänglich. Das AVD schließt diese Lücke. Mehr dazu im Ratgeber AVD für Selbstständige.
Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Angehörige von Berufsgruppen mit eigenem Versorgungswerk sind ebenfalls förderberechtigt, sofern sie Pflichtmitglied sind. Dazu zählen unter anderem:
- Ärzte und Zahnärzte (Versorgungswerk der Ärztekammern)
- Rechtsanwälte und Notare (Versorgungswerk der Rechtsanwälte)
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Architekten und Ingenieure
- Apotheker
Wichtig: Es muss sich um eine Pflichtmitgliedschaft handeln. Freiwillige Mitglieder haben keinen Anspruch auf die AVD-Zulage.
Ehegattenförderung
Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner einer förderberechtigten Person können eine eigene Zulagenförderung von bis zu 175 Euro pro Jahr erhalten — auch wenn sie selbst nicht unmittelbar förderberechtigt sind. Voraussetzung ist ein eigener AVD-Vertrag und ein Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr.
Wer ist NICHT förderberechtigt?
Beamte
Beamte haben keinen Anspruch auf die staatliche AVD-Zulage. Der Grund: Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern haben einen Pensionsanspruch gegenüber ihrem Dienstherrn. Was Beamte stattdessen tun können, erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot und Beamte.
Personen ohne Pflichtversicherung
Wer weder in der GRV pflichtversichert noch Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks ist und keinen förderberechtigten Ehegatten hat, hat keinen Anspruch auf die AVD-Zulage.
Überblick: Förderanspruch auf einen Blick
Mindestbeitrag und Förderhöhe
Um die staatliche Zulage zu erhalten, musst du mindestens 120 Euro pro Jahr als Eigenbeitrag einzahlen. Die maximale Förderung erreichst du bei 1.800 Euro pro Jahr — dann beträgt die Grundzulage 540 Euro. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind. Den genauen Förderbetrag berechnest du mit dem Rechner zur staatlichen Förderung.
FAQ: Anspruch auf das Altersvorsorgedepot
Können Selbstständige das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ja, und das ist eine der wichtigsten Neuerungen gegenüber Riester. Selbstständige sind beim AVD vollständig förderberechtigt und erhalten dieselbe Grundzulage wie Arbeitnehmer.
Haben Beamte Anspruch auf das Altersvorsorgedepot?
Nein. Beamte haben keinen Anspruch auf die staatliche AVD-Zulage, da sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Ausführliche Informationen: AVD und Beamte.
Kann ich als Ehegatte ohne eigenes Einkommen eine Zulage bekommen?
Ja, wenn dein Ehe- oder Lebenspartner förderberechtigt ist. Mit einem eigenen AVD-Vertrag und einem Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr erhältst du eine Zulage von bis zu 175 Euro.
Bin ich als Arzt oder Rechtsanwalt förderberechtigt?
In der Regel ja — wenn du Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk deiner Berufsgruppe bist. Freiwillige Mitglieder eines Versorgungswerks sind nicht förderberechtigt.
Wo finde ich alle Informationen zusammengefasst?
Einen kompakten Überblick bietet der Glossareintrag zum Altersvorsorgedepot. Den vollständigen Leitfaden findest du unter Altersvorsorgedepot 2027: Der vollständige Leitfaden.